2023年4月5日水曜日

Artikel-Gebrauch in Patentschriften deutscher Sprache

Bekanntermaßen folgt der Gebrauch grammatikalischer Artikel in Patenten anderen Regeln als in Texten der Alltagssprache. So wird in Patentschriften ein Element eines Aufbaus bei seiner ersten Nennung mit einem unbestimmten Artikel (ein/eine/ein) versehen und in allen darauf folgenden Nennungen mit dem bestimmten Artikel (der/die/das). Diese Regel gilt sowohl für Patente in deutscher als auch in englischer Sprache, wie in dem folgenden Beispiel zu sehen ist.

 

Deutsch

Eine Vorrichtung 100 enthält ... . Die Vorrichtung 100 erfasst ...

 

Englisch

A device 100 includes ... . The device 100 detects ...

 

Generell besitzen Deutsch und Englisch viele Gemeinsamkeiten und persönlich kann ich feststellen, dass die Bearbeitungszeit von Englisch-Deutsch Übersetzungen im Vergleich zu Japanisch-Deutsch Übersetzungen um einiges kürzer ist. Beispielsweise ist bei Übersetzungen aus dem Japanischen die korrekte Anwendung von Artikeln viel anspruchsvoller. Da im Japanischen keine Artikel verwendet werden, muss bei der Übersetzung stets überprüft werden, ob ein Element bereits genannt wurde oder nicht.

Bei Englisch-Deutsch Übersetzungen hingegen können in vielen Fällen die unbestimmten und bestimmten Artikel übernommen werden, wie im oben genannten Beispiel. Trotzdem müssen Übersetzer aufpassen, da zum Beispiel bei der Formulierung der Patentansprüche ein wesentlicher Unterschied im Gebrauch der Artikel zwischen Patenten auf deutscher bzw. englischer Sprache zu beachten ist. Wie im folgenden Beispiel gezeigt, werden im Deutschen für das rechtlich zu schützende Element (hier: die Vorrichtung) keine Artikel verwendet, während im Englischen Artikel verwendet werden.

 

Deutsch

1. Vorrichtung, umfassend: ...

2. Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend: ...

 

Englisch

1. A device, comprising: ...

2. The device, comprising: ...

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