Bekanntermaßen folgt der Gebrauch grammatikalischer Artikel in Patenten anderen Regeln als in Texten der Alltagssprache. So wird in Patentschriften ein Element eines Aufbaus bei seiner ersten Nennung mit einem unbestimmten Artikel (ein/eine/ein) versehen und in allen darauf folgenden Nennungen mit dem bestimmten Artikel (der/die/das). Diese Regel gilt sowohl für Patente in deutscher als auch in englischer Sprache, wie in dem folgenden Beispiel zu sehen ist.
Deutsch
Eine Vorrichtung 100 enthält ... . Die Vorrichtung 100 erfasst ...
Englisch
A device 100 includes ... . The device 100 detects ...
Generell besitzen Deutsch und Englisch viele Gemeinsamkeiten
und persönlich kann ich feststellen, dass die Bearbeitungszeit von
Englisch-Deutsch Übersetzungen im Vergleich zu Japanisch-Deutsch Übersetzungen
um einiges kürzer ist. Beispielsweise ist bei Übersetzungen aus dem Japanischen die korrekte Anwendung von
Artikeln viel anspruchsvoller. Da im Japanischen keine Artikel verwendet
werden, muss bei der Übersetzung stets überprüft werden, ob ein Element bereits
genannt wurde oder nicht.
Bei Englisch-Deutsch Übersetzungen hingegen
können in vielen Fällen die unbestimmten und bestimmten Artikel übernommen
werden, wie im oben genannten Beispiel. Trotzdem müssen Übersetzer aufpassen, da zum Beispiel bei der
Formulierung der Patentansprüche ein wesentlicher Unterschied im Gebrauch der
Artikel zwischen Patenten auf deutscher bzw. englischer Sprache zu beachten ist. Wie im folgenden
Beispiel gezeigt, werden im Deutschen für das rechtlich zu schützende Element
(hier: die Vorrichtung) keine Artikel verwendet, während im Englischen Artikel
verwendet werden.
Deutsch
1. Vorrichtung,
umfassend: ...
2. Vorrichtung
nach Anspruch 1, ferner umfassend: ...
Englisch
1. A device, comprising: ...
2. The device, comprising: ...
0 件のコメント:
コメントを投稿